| 1. |
Geltungsbereich
/ Vertragsabschluß |
| 1.1 |
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. |
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| 1.2 |
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt. |
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| 1.3 |
Da diese Geschäftsbedingungen ausschließlich für gewerbliche Kunden gelten, können
Angebote des Auftragnehmers von Endverbrauchern (Privatpersonen) nicht wahrgenommen
werden. |
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| 2. |
Preise |
| 2.1 |
Die Preise richten sich nach den vereinbarten
Konditionen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach
Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als
Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des
Auftragnehmers verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
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| 2.2 |
Wir liefern ab einem Auftragswert von
netto € 100,-. Bei Aufträgen, die unter diesem Wert liegen, berechnen wir einen
Mindermengenaufschlag in Höhe von netto € 30,-. |
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| 2.3 |
Versandkosten innerhalb Deutschland:
Paket bis 10kg € 8,50 zzgl. MwSt.
Paket bis 20kg € 13,50 zzgl. MwSt.
Nachnahme-Zuschlag € 15,00 zzgl. MwSt. |
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| 2.4 |
Versandkosten außerhalb Deutschlands:
Versandkosten für Lieferungen ins Ausland werden auftragsbezogen ermittelt und dem Kunden in
Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. |
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| 3. |
Zahlung |
| 3.1 |
Die Zahlung hat sofort rein netto nach
Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen bestehen.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (bei Holschuld)
ausgestellt. Berechnung und Zahlung erfolgen in Euro. |
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| 3.2 |
Die Lieferung an Erstbesteller erfolgt ausschließlich
gegen Vorkasse, Bankeinzug oder als Nachnahme-Sendung. |
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| 4. |
Zahlungsverzug
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| 4.1 |
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. |
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| 4.2
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Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen
einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen sowie noch nicht gelieferte
Ware zurückhalten. |
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| 5.
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Lieferung
/ Eigentumsvorbehalt |
| 5.1 |
Der Auftragnehmer
liefert ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber. |
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| 5.2 |
Alle Sendungen
gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. |
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| 5.3 |
Liefertermine
sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. |
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| 5.4 |
Gerät
der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. |
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| 5.5 |
Höhere Gewalt wie Streiks, Transportverzögerungen,
allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder sonstige Gründe, auf die der
Auftragnehmer keinen Einfluss hat, befreien den Auftragnehmer schadenersatzlos von seiner Lieferverpflichtung.
Wenn die Umstände dies erlauben, verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich. |
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| 5.6 |
Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch
künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung
Eigentum des Auftragnehmers. |
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| 5.7 |
Ist der Auftraggeber vertragsgemäßer Wiederverkäufer,
ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen bzw.
weiterzuverarbeiten. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem
Auftraggeber vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Auftraggeber aus der
Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber
nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall,
können wir verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt. |
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| 5.8 |
Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände
weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. |
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| 5.9 |
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als der Wert ihre zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
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| 6.
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Gewährleistung
/ Haftung |
| 6.1 |
Beschichtete Papiere (Diagrammscheiben und
Thermopapier) sollen kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden. Die Lagertemperatur soll 25° C
nicht übersteigen. Die relative Luftfeuchtigkeit soll im Bereich von 40 % bis 60 % liegen. Unter
Beachtung dieser Lagerbedingungen garantieren wir eine Haltbarkeit von mind. 12 Monaten.
Um optimale Druck- und Leseergebnisse zu erzielen, sollten
zusätzlich folgende Regeln beachtet werden:
- Schutz vor direkter Sonneneinwirkung und
intensiven Wärmequellen sowie direkter UV-Bestrahlung über längere Zeit
- Kontakt mit Weichmachern oder weichmacherhaltigen
Stoffen sowie Lösungsmitteln oder lösungsmittelhaltigen Stoffen vermeiden
- Berührung
mit feuchten Händen vermeiden
- starke mechanische Beanspruchung
(z.B. Kratzen mit Fingernägeln) vermeiden
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| 6.2 |
Jegliche Reklamation bezüglich der Lieferung
muss innerhalb von acht Tagen nach Lieferdatum schriftlich erfolgen. Betrifft die Reklamation eine
Beschädigung während des Transports, muss die Reklamation sofort nach Erhalt der Ware erhoben werden.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. |
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| 6.3 |
Bei berechtigten
Reklamationen ist der Auftragnehmer unter Ausschluß anderer
Ansprüche zur unverzüglichen Ersatzlieferung verpflichtet.
Im Falle mangelhafter Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) verlangen. |
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| 6.4 |
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist. Ist ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
die mangelhafte Ware so aufzubewahren, dass an ihr keine weiteren Schäden entstehen.
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| 6.5 |
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche
Vertragspflichten verletzt werden, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, soweit die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfolgt oder für den Fall, dass vom Auftragnehmer zugesicherte
Eigenschaften der Waren fehlen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei Schäden
infolge von unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die
Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. |
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| 6.6 |
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers
von dem Schadensersatzanspruch, soweit kein vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers vorlag. |
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| 6.7 |
Die Gewährleistung für die Produktlinie Driver
Card Solution wird wie folgt übernommen: |
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| 6.7.1 |
Haug gewährt einen Telefonsupport mit
Updateberechtigung auf die jeweils aktuelle Version der Software, während eines Jahres nach erfolgter
Installation und Registrierung. Dies gilt nicht für die Driver Card Solution Extended. |
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| 6.7.2 |
Für die volle Produktfunktionalität ist es
notwendig, die Software auf dem PC zu registrieren. Die Registrierung muss bei Wechsel auf einen anderen
PC wiederholt werden. Hierzu wird die Lizenzkarte, die mit der Software ausgeliefert wird, benötigt. |
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| 6.7.3 |
Bei Verlust der Lizenzkarte wird diese nur
gegen erneute Zahlung der in der aktuellen Preisliste angegeben Lizenzgebühr ersetzt. |
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| 6.7.4 |
Es ist nicht gestattet die Software und
zugehörende Dokumentationen an Dritte weiterzugeben. Das Dekompilieren oder Umgehen des Lizenzschutzes
zum Zweck der Verwendung der Software auf nicht lizenzierten Rechnern ist verboten. Bei einem Weiterverkauf
der Software sind sämtliche Programme zu deinstallieren und die Kopien zu vernichten. Der neue Besitzer
muss sich erneut registrieren. |
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| 6.7.5 |
Haug übernimmt die Gewährleistung für die
Softwareprodukte während 12 Monaten ab Kaufdatum. Diese Gewährleistung umfasst nur die Installationsfähigkeit
der gelieferten Software auf den bei Lieferung aktuellen Betriebssystemen von Microsoft® ab Windows 2000.
Die Funktionalität der Applikation ist auf Stand bei Auslieferung gemäß den für die jeweilige Lizenzversion
mitgelieferten Dokumenten und Software festgelegt. Eventuell auftretende Mängel werden jeweils durch
Zusendung eines Updates behoben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wie Einsatz beim Endkunden,
Hilfe bei unsachgemäßen Manipulationen, Haftung bei Datenverlust, Zuzug anderer Fachleute, Folgeschäden wie
Produktionsausfall, Schäden aus der Nichterfüllung von Behördenauflagen usw., sind ausgeschlossen. |
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| 6.7.6 |
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte
Hardware- und Zubehörprodukte beträgt 12 Monate ab Kaufdatum. Anfallende Transportkosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers. |
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| 7.
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Erfüllungsort
/ Gerichtsstand / Anwendbares Recht |
| 7.1 |
Erfüllungsort
ist D-61440 Oberursel
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| 7.2 |
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das
für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
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| 7.3 |
Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen,
auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. |
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| 8. |
Sonstiges |
| 8.1 |
Übertragungen
von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. |
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| 8.2 |
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Stand:
01. Juli 2010
Haug GmbH;
Feldbergstraße 8b; 61440 Oberursel; Deutschland
Geschäftsführer: Patrick Ollivier; Amtsgericht:
61343 Bad Homburg HRB 7375
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