| 1. |
Geltungsbereich
/ Vertragsabschluß |
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(1) Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich
der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
(3) Da diese Geschäftsbedingungen ausschließlich
für gewerbliche Kunden gelten, können Angebote des
Auftragnehmers von Endverbrauchern (Privatpersonen) nicht wahrgenommen
werden. |
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| 2. |
Preise |
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Die Preise
richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Die im Angebot
des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate
nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen
mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber,
soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich netto zzgl.
19 % Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
Versandkosten innerhalb Deutschland:
Paket bis 10kg € 6,90 zzgl. MwSt.
Paket bis 20kg € 9,90 zzgl. MwSt.
Nachnahme bis 10kg € 11,90 zzgl. MwSt.
Nachnahme bis 20kg € 14,90 zzgl. MwSt. |
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| 3. |
Zahlung |
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Die Zahlung
hat sofort rein netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit
nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen bestehen. Die Rechnung
wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(bei Holschuld) ausgestellt. Berechnung und Zahlung erfolgen
in Euro.
Die Lieferung an Erstbesteller erfolgt ausschließlich
gegen Vorkasse oder als Nachnahme-Sendung.
Für die Lieferung von Tacho+ Software und/oder von Komplettpaketen
in denen die Tacho+Software enthalten ist, gilt folgende Regelung:
Die Ware (Software und Hardwarekomponenten) wird zusammen mit
der Rechnung an die Kundenadresse verschickt.
Nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto wird spätestens
am nächsten Werktag das zur Registrierung beim Softwarehersteller
notwendige Lizenzzertifikat per Email oder Fax an den Kunden
verschickt. Nach der Registrierung ist die Software dann voll
einsatzfähig. |
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| 4. |
Zahlungsverzug
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| 4.1 |
Bei Zahlungsverzug
sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. |
| 4.2
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Ist die
Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß
bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung verlangen sowie noch nicht gelieferte Ware zurückhalten. |
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| 5.
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Lieferung
/ Eigentumsvorbehalt |
| 5.1 |
Der Auftragnehmer
liefert ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber. |
| 5.2 |
Alle Sendungen
gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. |
| 5.3 |
Liefertermine
sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. |
| 5.4 |
Gerät
der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. |
| 5.5 |
Höhere
Gewalt wie Streiks, Transportverzögerungen, allgemeine
Rohstoff- und Energieknappheit, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder
sonstige Gründe, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß
hat, befreien den Auftragnehmer schadenersatzlos von seiner
Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände dies erlauben, verständigt
der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich. |
| 5.6 |
Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch
künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung
Eigentum des Auftragnehmers. |
| 5.7 |
Der Auftraggeber
ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen bzw. weiterzuverarbeiten. Er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns
und dem Auftraggeber vereinbarten Kaufpreises (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung
bzw. Weiterverarbeitung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Auftraggeber nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können
wir verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
| 5.8 |
Der Auftraggeber
darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber
uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte
bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. |
| 5.9 |
Wir verpflichten
uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen
des Auftraggebers freizugeben, als der Wert ihre zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 20 % übersteigt. |
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| 6.
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Gewährleistung
/ Haftung |
| 6.1 |
Beschichtete
Papiere sollen kühl, trocken und lichtgeschützt
aufbewahrt werden. Die Lagertemperatur soll 25° C nicht
übersteigen. Die relative Luftfeuchtigkeit soll im Bereich
von 45 % bis 65 % liegen.
Um optimale Druck- und Leseergebnisse zu erzielen, sollten
zusätzlich folgende Regeln beachtet werden:
- Schutz
vor direkter Sonneneinwirkung und intensiven Wärmequellen
sowie direkter UV-
Bestrahlung über längere Zeit
- Kontakt
mit Weichmachern oder weichmacherhaltigen Stoffen sowie
Lösungsmitteln oder
lösungsmittelhaltigen Stoffen vermeiden
- Berührung
mit feuchten Händen vermeiden
- starke
mechanische Beanspruchung (z.B. Kratzen mit Fingernägeln)
vermeiden
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| 6.2 |
Jegliche
Reklamation bezüglich der Lieferung muß innerhalb
von acht Tagen nach Lieferdatum schriftlich erfolgen. Betrifft
die Reklamation eine Beschädigung während des Transportes,
muß die Reklamation sofort nach Erhalt der Ware erhoben
werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung beim Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. |
| 6.3 |
Bei berechtigten
Reklamationen ist der Auftragnehmer unter Ausschluß anderer
Ansprüche zur unverzüglichen Ersatzlieferung verpflichtet.
Im Falle mangelhafter Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) verlangen. |
| 6.4 |
Mängel
eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Ist ein Teil der
gelieferten Ware mangelhaft, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
die mangelhafte Ware so aufzubewahren, dass an ihr keine weiteren
Schäden entstehen. |
| 6.5 |
Der Auftragnehmer
haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies
gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden,
soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird,
soweit die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfolgt oder
für den Fall, dass vom Auftragnehmer zugesicherte Eigenschaften
der Waren fehlen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch
für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
des Auftragnehmers. |
| 6.6 |
Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche
verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers
von dem Schadensersatzanspruch, soweit kein vorsätzliches
Verhalten des Auftragnehmers vorlag. |
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| 7.
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Erfüllungsort
/ Gerichtsstand / Anwendbares Recht |
| 7.1 |
Erfüllungsort
ist D-61440 Oberursel
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| 7.2
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Bei allen
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben,
das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind
auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. |
| 7.3 |
Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen,
auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. |
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| 8. |
Sonstiges |
| 8.1
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Übertragungen
von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns
geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. |
| 8.2 |
Sollte
eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit
der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. |
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Stand:
12. März 2008
Haug GmbH;
Feldbergstraße 8b; 61440 Oberursel; Deutschland
Geschäftsführer: Patrick Ollivier; Amtsgericht:
61343 Bad Homburg HRB 7375
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