Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Vertragsabschluß
  (1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Da diese Geschäftsbedingungen ausschließlich für gewerbliche Kunden gelten, können Angebote des Auftragnehmers von Endverbrauchern (Privatpersonen) nicht wahrgenommen werden.
   
2. Preise
  Die Preise richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.

Versandkosten innerhalb Deutschland:
Paket bis 10kg € 6,90 zzgl. MwSt.
Paket bis 20kg € 9,90 zzgl. MwSt.
Nachnahme bis 10kg € 11,90 zzgl. MwSt.
Nachnahme bis 20kg € 14,90 zzgl. MwSt.
   
3. Zahlung
  Die Zahlung hat sofort rein netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen bestehen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (bei Holschuld) ausgestellt. Berechnung und Zahlung erfolgen in Euro.

Die Lieferung an Erstbesteller erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse oder als Nachnahme-Sendung.

Für die Lieferung von Tacho+ Software und/oder von Komplettpaketen in denen die Tacho+Software enthalten ist, gilt folgende Regelung:

Die Ware (Software und Hardwarekomponenten) wird zusammen mit der Rechnung an die Kundenadresse verschickt.

Nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto wird spätestens am nächsten Werktag das zur Registrierung beim Softwarehersteller notwendige Lizenzzertifikat per Email oder Fax an den Kunden verschickt. Nach der Registrierung ist die Software dann voll einsatzfähig.
   
4.

Zahlungsverzug

4.1 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen sowie noch nicht gelieferte Ware zurückhalten.
   
5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt 
5.1 Der Auftragnehmer liefert ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber.
5.2 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.3 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
5.4 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Höhere Gewalt wie Streiks, Transportverzögerungen, allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder sonstige Gründe, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß hat, befreien den Auftragnehmer schadenersatzlos von seiner Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände dies erlauben, verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich.
5.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
5.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen bzw. weiterzuverarbeiten. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5.8 Der Auftraggeber darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
5.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als der Wert ihre zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
   
6. Gewährleistung / Haftung
6.1

Beschichtete Papiere sollen kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden. Die Lagertemperatur soll 25° C nicht übersteigen. Die relative Luftfeuchtigkeit soll im Bereich von 45 % bis 65 % liegen.
Um optimale Druck- und Leseergebnisse zu erzielen, sollten zusätzlich folgende Regeln beachtet werden:

  • Schutz vor direkter Sonneneinwirkung und intensiven Wärmequellen sowie direkter UV-
    Bestrahlung über längere Zeit
  • Kontakt mit Weichmachern oder weichmacherhaltigen Stoffen sowie Lösungsmitteln oder
    lösungsmittelhaltigen Stoffen vermeiden
  • Berührung mit feuchten Händen vermeiden
  • starke mechanische Beanspruchung (z.B. Kratzen mit Fingernägeln) vermeiden
6.2 Jegliche Reklamation bezüglich der Lieferung muß innerhalb von acht Tagen nach Lieferdatum schriftlich erfolgen. Betrifft die Reklamation eine Beschädigung während des Transportes, muß die Reklamation sofort nach Erhalt der Ware erhoben werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
6.3 Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmer unter Ausschluß anderer Ansprüche zur unverzüglichen Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle mangelhafter Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
6.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Ist ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die mangelhafte Ware so aufzubewahren, dass an ihr keine weiteren Schäden entstehen.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, soweit die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfolgt oder für den Fall, dass vom Auftragnehmer zugesicherte Eigenschaften der Waren fehlen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
6.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers von dem Schadensersatzanspruch, soweit kein vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers vorlag.
   
7. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
7.1

Erfüllungsort ist D-61440 Oberursel

7.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
7.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
 

 

8. Sonstiges
8.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
8.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
   
 

Stand: 12. März 2008

Haug GmbH; Feldbergstraße 8b; 61440 Oberursel; Deutschland
Geschäftsführer: Patrick Ollivier; Amtsgericht: 61343 Bad Homburg HRB 7375

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